Zahlungsinformationen
Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 5 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtmiete zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den unten stehenden Pauschalen.
Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich mit dem Mietvertrag sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen Diek einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Rücktrittsmodalitäten
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich!
Im Falle eines Rücktritts wird vom Vermieter ab Buchung eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Rücktritt bis zu 60 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
Rücktritt bis zu 45 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
Rücktritt bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
Rücktritt bis zu 20 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
Rücktritt bis zu 7 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Diese ist vom Mieter eigenständig abzuschließen. Der Vermieter bietet keine Reiserücktrittsversicherung an.
Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage seitens des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Leistungen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.